Hilfe für internationale Bewerber:innen
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Technische Probleme bei der Online-Bewerbung
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Sie sich bitte an den Servicedesk des Universitätsrechenzentrums.
Ich habe mein Bewerberkonto gesperrt. Was kann ich tun?
Der Bewerberaccount wird nach drei fehlgeschlagenen Anmeldeversuchen für 10 Minuten gesperrt. Anschließend haben Sie einen weiteren Versuch. Ist dieser erfolgreich, wird Ihr Konto entsperrt
und Sie können weiterarbeiten. Sollten Sie sich dann immer noch nicht anmelden können, wenden Sie sich bitte an den Servicedesk des Universitätsrechenzentrums.
Ich habe mein Passwort vergessen. Was kann ich tun?
Sie können sich selbst ein neues Passwort anfordern, indem Sie im Webportal auf den Link "Passwort vergessen" klicken und den Hinweisen folgen. Sie erhalten dann in Kürze einen
Bestätigungslink. Klicken Sie diesen an, um sich per E-Mail ein neues Passwort anzufordern.
Mein Bewerberkonto existiert schon.
Dieser Hinweis erscheint, wenn AlmaWeb Sie bereits als Person (Vorname, Nachname, Geburtsdatum) kennt. Wenn Sie schon einmal an der Universität Leipzig studiert haben,
melden Sie sich in diesem Fall mit Ihrem Uni-Login an. Ansonsten verwenden Sie Ihr vorhandenes Bewerberkonto vom letzten Mal.
Ich möchte gern mein Benutzerkonto löschen.
Bitte wenden Sie sich unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens und Ihrer bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse an den Servicedesk des Universitätsrechenzentrums.
Online-Bewerbung
Muss ich mich über AlmaWeb bewerben?
Die Bewerbung für einen Studiengang erfolgt online über
das AlmaWeb-Portal der Universität Leipzig Leipzig für Personen mit
deutscher Hochschulzugangsberechtigung (z.B. deutsches Abitur oder Abitur von einer deutschen Auslandsschule) oder deutschem Bachelorabschluss sowie folgende Personengruppen:
• Absolvent:innen des Studienkollegs Sachsen mit einer Vorzulassung der Universität Leipzig
• Bereits an der Universität Leipzig eingeschriebene Studiengangswechsler:innen mit ausländischem Bildungshintergrund
• Bewerber:innen für eine Promotion
• Bewerber:innen von Sonderstudiengängen
Personen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (z.B. International Baccalaureate Diploma, A Levels, High School Diploma) oder mit
einem ausländischen Bachelorabschluss bewerben sich über uni-assist e.V.
Personen mit einer EU-/EWR-Staatsbürgerschaft oder einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich für das 1. Fachsemester der
Studiengänge Medizin, Pharmazie, Veterinärmedizin und Zahnmedizin über hochschulstart.
Wie logge ich mich ein?
Die Bewerbung für einen Studiengang erfolgt für berechtigte Personen (siehe „Muss ich mich über AlmaWeb bewerben?“) online über
das AlmaWeb-Portal der Universität Leipzig.
Neubewerber:innen registrieren sich bitte zunächst, indem sie sich ein Benutzerkonto anlegen.
Die Daten zum Einloggen auf AlmaWeb
(Benutzername und Passwort) werden Ihnen automatisch innerhalb weniger Minuten an die von Ihnen
bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse (=Benutzername) geschickt.
Studierende der Universität Leipzig loggen sich mit ihren bisherigen Zugangsdaten
über AlmaWeb ein.
Was kann ich an der Universität Leipzig studieren?
Wo und bis wann muss ich mich bewerben?
Personen mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung oder mit einem deutschen Bachelorabschluss bewerben sich an der Universität Leipzig über AlmaWeb. Die Bewerbung an
der Uni Leipzig erfolgt ausschließlich online. Die aktuellen Bewerbungsfristen finden Sie auf den
Internetseiten der Universität Leipzig. Abweichende Bewerbungsfristen
gelten für internationale Bewerber:innen für
grundständige Studiengänge (Bachelor/Diplom/Staatsexamen) sowie für Masterstudiengänge.
Personen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung oder einem ausländischen Bachelorabschluss bewerben sich über
uni-assist e.V.
Hierfür gelten folgende Fristen für Bewerbungen für
grundständige Studiengänge (Bachelor/Diplom/Staatsexamen) sowie für
Masterstudiengänge.
Bewerbungen für eine Promotion sind zum Wintersemester ab Anfang Mai und zum Sommersemester ab Anfang Dezember über AlmaWeb möglich.
Wie finde ich meinen Ansprechpartner?
Auf welches Fachsemester muss ich mich bewerben?
Studienanfänger:innen bewerben sich immer auf das 1.Fachsemester. Bitte beachten Sie, dass zum Sommersemester nur in ausgewählten Studiengängen das 1.Fachsemester
angeboten wird.
Beabsichtigen Sie, sich für ein höheres Fachsemester eines Studiengangs zu bewerben, so ist in den meisten Fällen eine Anrechnung von Studienzeiten und -leistungen (Anrechnungsbescheid)
erforderlich. Alle Informationen finden Sie dazu auf der Internetseite der
Stabsstelle
Internationales.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Alle Informationen über einzureichende Unterlagen finden Personen mit deutschem Bildungsabschluss auf den Internetseiten der Universität Leipzig.
Personen mit einem internationalen Bildungshintergrund erhalten eine Liste mit erforderlichen Unterlagen zusammen mit dem Antrag auf Zulassung bzw. Einschreibung nach erfolgter
Bewerbung über AlmaWeb.
Eine Liste der erforderlichen Unterlagen für Bewerbungen über uni-assist mit ausländischen Bildungsabschlüssen finden Sie auf den Internetseiten für
grundständige Studiengänge
(Bachelor/Diplom/Staatsexamen) bzw. für
Masterstudiengänge.
Bisherigen Studienverlauf eintragen: Meine bisherige Hochschule/Uni ist in der Liste der Hochschulen nicht aufgeführt. Was soll ich tun?
Bitte wählen Sie im Studienverlauf unter „Universität“ den Eintrag „Sonstige deutsche Hochschule“ aus.
Nachverfolgung der Bewerbung / Statusabfrage
Nach erfolgreicher Dateneingabe und abgeschickter Online-Bewerbung können Sie sich zu jeder Zeit über den Stand Ihrer Bewerbung im AlmaWeb-Portal
unter „Meine Bewerbungen“ informieren.
Offen |
Abgeschickt |
Empfangen |
Die Bewerbung wurde angelegt und kann noch durch Bewerber:innen bearbeitet werden. Achtung: Ihre Bewerbung nimmt mit diesem Status nicht am Zulassungsverfahren teil. |
Die Bewerbung wurde durch Bewerber:innen vollständig ausgefüllt und online abgeschickt. |
Die Bewerbung wurde von der Universität online empfangen. |
Ich habe in der Online-Bewerbung falsche Daten angegeben, was soll ich tun?
Wenn Sie eine bereits abgeschickte Online-Bewerbung korrigieren oder löschen möchten, dann schreiben Sie bitte eine E-Mail an die Stabsstelle Internationales:
international.student@uni-leipzig.de. Nennen Sie dabei unbedingt die zugehörige Bewerbungsnummer. Ihre Bewerbung wird wiedereröffnet, d.h. Sie können die Angaben korrigieren oder diese Bewerbung löschen.
Bitte schicken Sie die Bewerbung nach der Korrektur erneut ab.
Kann ich mich bewerben oder einschreiben, wenn ich noch im Ausland bin?
Die Bewerbung über AlmaWeb für berechtigte Personen (siehe „Muss ich mich über AlmaWeb bewerben?“) erfolgt ausschließlich online und kann deshalb auch problemlos vom Ausland aus
erfolgen.
Auch eine Bewerbung über uni-assist e.V. für Personen mit einem ausländischen Bildungshintergrund ist problemlos aus dem Ausland möglich.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen erhalten Sie den Zulassungsbescheid online und müssen innerhalb einer genannten Frist erklären, ob Sie den Platz annehmen.
Sie können Ihren Studienplatz problemlos online annehmen.
Den Antrag auf Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge können Sie ebenfalls aus dem Ausland zuschicken. Sie müssen nicht persönlich erscheinen.
Am besten bereiten Sie bereits vor der Abreise die Nachweise vor, die Sie zur Immatrikulation vorlegen müssen. Internationale Bewerber:innen werden im Zulassungsbescheid
und anschließend in der Eingangsbestätigung nach Bearbeitung der Annahmeerklärung über einzureichende Unterlagen informiert.
Gibt es andere Bewerbungsfristen für sogenannte Alt-Abiturient:innen?
Bei Ihrer Bewerbung auf die Studiengänge Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie beachten Personen mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung
sowie Personen mit einer EU-/EWR-Staatsbürgerschaft bitte die abweichende Bewerbungsfrist für Alt-Abiturient:innen (Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung
vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben) zum Wintersemester.
Ansonsten gelten die gleichen Bewerbungsfristen für Alt-Abiturient:innen und Abiturient:innen des aktuellen Jahres. Die aktuellen Bewerbungsfristen finden Sie auf den
Internetseiten der
Universität Leipzig bzw. der
Stabsstelle Internationales.
Welche Studienfächer sind zulassungsbeschränkt?
Dem Studienangebot können Sie entnehmen, welche Studienfächer zulassungsbeschränkt sind.
Kann ich mich an der Universität Leipzig für mehrere Studiengänge bewerben?
Sie können sich nur für einen zulassungsfreien Studiengang, jedoch gleichzeitig für einen oder mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben. Dabei ist es jedoch unzulässig,
Bewerbungen für unterschiedliche Fachsemester des gleichen zulassungsbeschränkten Studienganges und Abschlusses einzureichen.
Personen, die eine ausländische (nicht-EU-/EWR-) Staatsbürgerschaft sowie einen ausländischen (nicht-EU-/EWR-) Bildungshintergrund besitzen, können sich insgesamt
für maximal 2 Studiengänge bewerben.
Personen, die sich über uni-assist bewerben, können ebenfalls nur für maximal 2 Studiengänge an der Universität Leipzig eine Bewerbung einreichen.
Ich habe bereits ein Studium abgeschlossen und möchte einen weiteren Studiengang studieren (Zweitstudium).
Für ein Zweitstudium kann man sich nur bewerben, wenn bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen wurde. Das gilt nicht für Masterstudiengänge, die auf einen
Bachelorstudiengang aufbauen.
Das Zweitstudium beantragen Sie in der Bewerbung, indem Sie in dem Abschnitt "Anerkennung von Sonderanträgen" die Frage "Haben Sie bereits ein Studium abgeschlossen (Zweitstudium)?"
mit "Ja" beantworten und in dem Abschnitt "Upload der Unterlagen" das Zeugnis Ihres ersten akademischen Abschlusses und die Studienwunschbegründung in einem Dokument im pdf-Format
hochladen. Aus der Note des Abschlusszeugnisses und der Studienwunschbegründung wird eine Messzahl ermittelt. Mit dieser Messzahl geht Ihre Bewerbung in das Zulassungsverfahren ein.
Es gelten die allgemeinen Bewerbungsfristen.
Alle wichtigen Informationen zur Aufnahme eines Zweitstudiums finden Sie auf den Internetseiten der
Universität Leipzig.
Ich möchte gerne zwei Studiengänge gleichzeitig studieren (Doppelstudium).
Was bedeutet Wartezeit?
Unter Wartezeit wird die Anzahl der Halbjahre verstanden, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind. Halbjahre, in denen Sie an einer Hochschule
in Deutschland eingeschrieben waren, zählen allerdings nicht als Wartezeit. Es können maximal 7 Wartesemester angerechnet werden. Wartesemester werden nur für Personen mit einer EU-/EWR-Staatsbürgerschaft
oder mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung berücksichtigt.
Wie kann ich Studienleistungen anerkennen lassen?
Die Anerkennung von Studienleistungen ist beim zuständigen Prüfungsausschuss der Institute/Fakultäten der Universität Leipzig unter Vorlage der Leistungsnachweise schriftlich zu
beantragen - parallel zur Bewerbung. Der Anrechnungsbescheid gilt nur für die Universität Leipzig. Für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie beantragen Sie die Anerkennung
von Studienleistungen beim zuständigen Landesprüfungsamt
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der
Stabsstelle Internationales.
Kann ich einen Härtefallantrag stellen?
Ein Antrag auf Anerkennung als Härtefall kann von Personen mit einer EU-/EWR-Staatsbürgerschaft bzw. mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung eingereicht werden, wenn
es den Bewerber:innen aufgrund besonderer gesundheitlicher, sozialer oder familiärer Umstände nicht zuzumuten ist, noch längere Zeit auf einen Studienplatz zu warten.
Bewerber:innen, deren Härtefallantrag anerkannt wurde, haben die Chance, sofern Sie nicht in den Quoten Leistung oder Wartezeit eine Zulassung bekommen konnten,
in der Quote für Härtefälle eine Zulassung zu erhalten.
Eine Anerkennung als Härtefall beantragen Sie in der Bewerbung, indem Sie in dem Abschnitt "Anerkennung von Sonderanträgen" die Frage "Stellen Sie einen Antrag auf Härtefallregelung?“
mit "Ja" beantworten und in dem Abschnitt "Upload der Unterlagen" alle Nachweise in einem Dokument im pdf-Format hochladen.
Alle wichtigen Informationen zu einem Härtefallantrag finden Sie auf den Internetseiten der Universität Leipzig.
Härtefallanträge von Personen mit einer Staatsbürgerschaft außerhalb der EU/des EWR, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können aufgrund der fehlenden rechtlichen
Grundlage leider nicht berücksichtigt werden.
Was bedeutet zulassungsfrei und zulassungsbeschränkt?
Zulassungsfrei bedeutet, dass genügend Studienplätze vorhanden sind und daher alle Bewerber:innen aufgenommen werden, die die Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllen.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge unterliegen einer beschränkten Anzahl an Studienplätzen. Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens erhalten Sie entweder eine Zulassung oder Ablehnung
zum Studium.
Für zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengänge ist eine Bewerbung bzw. Einschreibung über das AlmaWeb-Portal
bzw. für Personen mit einem ausländischen Bildungshintergrund über uni-assist e.V. erforderlich.
Worauf ist beim Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) zu achten?
Die Universität Leipzig nimmt mit folgenden Studiengängen
- alle örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge mit dem Abschluss: Bachelor of Arts (1. Fachsemester)
- alle örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge mit dem Abschluss: Bachelor of Science (1. Fachsemester)
- Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Staatsexamen (1. Fachsemester)
am Dialogorientierten Serviceverfahren teil. Dieses ist nur relevant für Personen mit einer EU-/EWR-Staatsbürgerschaft bzw. mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung.
Für die Bewerbung ist unbedingt eine Registrierung über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung
erhalten Sie eine Bewerber-ID und eine sogenannte BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer). Im Anschluss können Sie sich über das Bewerbungsportal
der Hochschule AlmaWeb bzw. mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung über uni-assist e.V. bewerben.
Ausführliche Informationen zum Bewerbungsablauf erhalten Sie auf der
Website von
Hochschulstart.
Wichtige Informationen finden Sie ebenfalls auf den Internetseiten der Universität Leipzig.
Was muss ich beachten, wenn ich den Studiengang oder ein Fach wechseln möchte?
Falls der gewünschte Studiengang zulassungsbeschränkt ist, müssen Sie sich für einen Studienplatz während der entsprechenden Bewerbungsphase bewerben. Bei einem Studiengangwechsel
in ein Fach der freien Einschreibung reichen Sie nach der Online-Bewerbung die erforderlichen Unterlagen postalisch ein.
Weitere Informationen zum Studiengangwechsel finden sie auf den Internetseiten der
Stabsstelle Internationales.
An welche Adresse sende ich die Unterlagen?
Unterlagen an die Stabsstelle Internationales schicken Sie bitte an folgende Adresse:
An die Universität Leipzig
Stabsstelle Internationales
- Bewerbung -
04081 Leipzig
Die Angabe einer Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich, da es sich um ein Postfach handelt.
Alternativ können Sie die Unterlagen auch gern in den Fristenbriefkasten einwerfen, der vor dem Eingangsbereich der Goethestraße 6 steht.
Zulassung und Immatrikulation
Wie hoch ist der N.C. in meinem Fach?
Ein N.C. (Numerus Clausus) ergibt sich in jedem Semester aufgrund der aktuellen Voraussetzungen der einzelnen Bewerber:innen neu und kann sich verändern. Aus diesem Grund ist er nur
als Richtwert zu verstehen. Eine Zulassungsgrenze (Zulassungsrang) drückt aus, welche Note (Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung) oder wie viele Wartesemester
(Zeiten ohne Einschreibung seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung) der/die letzte zugelassene Bewerber:in aufweist.
Eine Übersicht über die Auswahlgrenzen in den zulassungsbeschränkten Studiengängen an der Universität Leipzig finden Sie auf den Internetseiten der Universität Leipzig.
Der veröffentlichte N.C. gilt nur für Bewerber:innen, die die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes, eines der Länder Island, Liechtenstein oder
Norwegen oder die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Für alle anderen Bewerber:innen für einen grundständigen Studiengang
wird anhand eines kombinierten Verfahrens aus der Note der Hochschulzugangsberechtigung sowie einer Länderquote entschieden.
Bis wann muss der Semesterbeitrag bezahlt werden?
Wo kann ich Zeugniskopien beglaubigen lassen?
Amtliche Beglaubigungen kann jede öffentliche Stelle durchführen, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind zum Beispiel Behörden, Notare sowie Pfarrämter, nicht aber Rechtsanwälte,
Wirtschaftsprüfer und Vereine. Bitte beachten Sie, dass Bürgerämter in der Regel keine ausländischen Zeugnisse beglaubigen. Im Ausland erhalten Sie Beglaubigungen zum Beispiel
von den ausstellenden Institutionen, den deutschen Botschaften oder Notaren. Übersetzer dürfen Dokumente in der Originalsprache nicht beglaubigen.
Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:
Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:
• einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk)
• die Unterschrift des Beglaubigenden
• den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel ist nicht ausreichend.
Eine Beglaubigung durch die Krankenkasse (ohne Dienstsiegel) reicht nicht aus.
Gibt es an der Universität Leipzig ein Losverfahren?
In sehr seltenen Fällen findet für zulassungsbeschränkte Studiengänge, bei denen nicht alle Plätze im Nachrückverfahren besetzt werden konnten, ein Losverfahren statt.
Über das Losverfahren können Sie sich auf den
Internetseiten
der Universität Leipzig informieren.
Wann erhalte ich einen Bescheid von der Universität Leipzig?
Die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide für zulassungsbeschränkte Studiengänge für das Wintersemester werden für grundständige Studiengänge (Bachelor/Diplom/Staatsexamen)
ab August, für Masterstudiengänge ab Mitte Juli im AlmaWeb-Portal hochgeladen. Eine postalische Zusendung erfolgt nicht. Sollten Sie einen Zulassungsbescheid erhalten, haben
Sie innerhalb der Annahmefrist Zeit, die Annahmeerklärung und alle notwendigen Unterlagen bei uns einzureichen. Die Annahmeerklärung befindet sich am Ende des Zulassungsbescheides.
Bewerbungen für zulassungsfreie Studiengänge oder für eine Promotion werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Personen mit einer EU-/EWR-Staatsbürgerschaft oder einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung, die sich für das 1. Fachsemester der Studiengänge Medizin, Pharmazie,
Veterinärmedizin oder Zahnmedizin über Hochschulstart beworben haben, erhalten ihre Zulassung direkt von Hochschulstart. Dabei erhalten Sie auch Informationen wie Sie
den Studienplatz annehmen können und welche Dokumente einzureichen sind.
Ich habe mich bereits bei Ihnen eingeschrieben und möchte nun aber den Platz an einer anderen Hochschule annehmen. Was muss ich tun?
Bei weiteren Fragen informieren sich Personen mit einem ausländischen Bildungshintergrund bitte auf den Seiten der
Stabsstelle Internationales.