Hilfe für Bewerber:innen
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Technische Probleme bei der Online-Bewerbung
Ich habe nach meiner Registrierung kein Passwort erhalten.
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Sie sich bitte an den Servicedesk des Universitätsrechenzentrums.
Ich habe mein Bewerberkonto gesperrt. Was kann ich tun?
Der Bewerberaccount wird nach drei fehlgeschlagenen Anmeldeversuchen für 10 Minuten gesperrt. Anschließend haben Sie einen weiteren Versuch. Ist dieser erfolgreich, wird Ihr Konto entsperrt
und Sie können weiterarbeiten. Sollten Sie sich dann immer noch nicht anmelden können, wenden Sie sich bitte an den Servicedesk des Universitätsrechenzentrums.
Ich habe mein Passwort vergessen. Was kann ich tun?
Sie können sich selbst ein neues Passwort anfordern, indem Sie im Webportal auf den Link "Passwort vergessen" klicken und den Hinweisen folgen. Sie erhalten dann in Kürze einen
Bestätigungslink. Klicken Sie diesen an, um sich per E-Mail ein neues Passwort anzufordern.
Mein Bewerberkonto existiert schon.
Dieser Hinweis erscheint, wenn AlmaWeb Sie bereits als Person (Vorname, Nachname, Geburtsdatum) kennt. Wenn Sie schon einmal an der Universität Leipzig studiert haben, melden Sie sich in
diesem Fall mit Ihrem Uni-Login an. Ansonsten verwenden Sie Ihr vorhandenes Bewerberkonto vom letzten Mal.
Ich möchte gern mein Benutzerkonto löschen.
Bitte wenden Sie sich unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens und Ihrer bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse an den Servicedesk des Universitätsrechenzentrums.
Online-Bewerbung
Muss ich mich über AlmaWeb bewerben?
Die Bewerbung für einen Studiengang erfolgt online über
das AlmaWeb-Portal der Universität Leipzig für Personen mit
deutscher Hochschulzugangsberechtigung (z.B. deutsches Abitur oder Abitur von einer deutschen Auslandsschule) oder deutschem Bachelorabschluss sowie folgende Personengruppen:
- Absolvent:innen des Studienkollegs Sachsen mit einer Vorzulassung der Universität Leipzig
- Bereits an der Universität Leipzig eingeschriebene Studiengangswechsler:innen mit ausländischem Bildungshintergrund
- Bewerber:innen für eine Promotion
- Bewerber:innen von Sonderstudiengängen
Personen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (z.B. International Baccalaureate Diploma, A Levels, High School Diploma) oder mit
einem ausländischen Bachelorabschluss bewerben sich über
uni-assist e.V.
Personen mit einer EU-/EWR-Staatsbürgerschaft oder einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich für das 1. Fachsemester der
Studiengänge Medizin, Pharmazie, Veterinärmedizin und Zahnmedizin über
hochschulstart.
Wie logge ich mich ein?
Die Bewerbung für einen Studiengang erfolgt online über
das AlmaWeb-Portal der Universität Leipzig.
Neubewerber:innen registrieren sich bitte zunächst, indem sie sich ein Benutzerkonto anlegen.
Die Daten zum Einloggen auf AlmaWeb
(Benutzername und Passwort) werden Ihnen automatisch innerhalb weniger Minuten an die von Ihnen
bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse (=Benutzername) geschickt.
Studierende der Universität Leipzig loggen sich mit ihren bisherigen Zugangsdaten
über AlmaWeb ein.
Was kann ich an der Universität Leipzig studieren?
Wo und bis wann muss ich mich bewerben?
Wie finde ich meinen Ansprechpartner?
Auf welches Fachsemester muss ich mich bewerben?
Studienanfänger:innen müssen sich immer auf das 1.Fachsemester bewerben. Bitte beachten Sie, dass zum Sommersemester nur in ausgewählten Studiengängen das 1.Fachsemester angeboten wird.
Beabsichtigen Sie, sich für ein höheres Fachsemester eines Studiengangs zu bewerben, so ist in den meisten Fällen eine Anrechnung von Studienzeiten und -leistungen (Anrechnungsbescheid)
erforderlich. Alle Informationen finden Sie auf den Internetseiten
der Universität Leipzig.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Bisherigen Studienverlauf eintragen: Meine bisherige Hochschule/Uni ist in der Liste der Hochschulen nicht aufgeführt. Was soll ich tun?
Bitte wählen Sie im Studienverlauf unter „Universität“ den Eintrag „Sonstige deutsche Hochschule“ aus.
Nachverfolgung der Bewerbung / Statusabfrage
Nach erfolgreicher Dateneingabe und abgeschickter Online-Bewerbung können Sie sich zu jeder Zeit über den Stand Ihrer Bewerbung im AlmaWeb-Portal
unter „Meine Bewerbungen“ informieren.
Offen |
Abgeschickt |
Empfangen |
Die Bewerbung wurde angelegt und kann noch durch Bewerber:innen bearbeitet werden. Achtung: Ihre Bewerbung nimmt mit diesem Status nicht am Zulassungsverfahren teil. |
Die Bewerbung wurde durch Bewerber:innen vollständig ausgefüllt und online abgeschickt. |
Die Bewerbung wurde von der Universität online empfangen. |
Ich habe in der Online-Bewerbung falsche Daten angegeben, was soll ich tun?
Wenn Sie eine bereits abgeschickte Online-Bewerbung korrigieren oder löschen möchten, dann schreiben Sie eine E-Mail an das Studierendensekretariat:
bewerbung-studsek@uni-leipzig.de. Nennen Sie dabei unbedingt die zugehörige Bewerbungsnummer. Ihre Bewerbung wird wiedereröffnet, d.h. Sie können die Angaben korrigieren oder diese Bewerbung löschen.
Bitte schicken Sie die Bewerbung nach der Korrektur erneut ab.
Kann ich mich bewerben oder einschreiben, wenn ich noch im Ausland bin?
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online und kann deshalb auch problemlos vom Ausland aus erfolgen.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen erhalten Sie den Zulassungsbescheid online und müssen innerhalb einer genannten Frist erklären, ob Sie den Platz annehmen. Sollten Sie die Einschreibungsformulare
nicht persönlich unterschreiben können, ist es sinnvoll, einer Person eine Vollmacht auszustellen. Diese Person kann dann in Ihrem Namen den Studienplatz annehmen. Den Antrag auf Einschreibung für zulassungsfreie
Studiengänge können Sie ebenfalls aus dem Ausland zuschicken. Sie müssen nicht persönlich erscheinen. Am besten bereiten Sie bereits vor der Abreise die Nachweise vor, die Sie zur Immatrikulation vorlegen müssen.
Alle Informationen über einzureichende Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Universität Leipzig.
Gibt es andere Bewerbungsfristen für sogenannte Alt-Abiturient:innen?
Bei Ihrer Bewerbung auf die Studiengänge Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie beachten Sie bitte die abweichende Bewerbungsfrist für Alt-Abiturient:innen (Bewerber:innen, die ihre
Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben) zum Wintersemester.
Ansonsten gelten die gleichen Bewerbungfristen für Alt-Abiturient:innen und Abiturient:innen
des aktuellen Jahres.
Die aktuellen Bewerbungsfristen finden Sie auf den
Internetseiten der Universität Leipzig.
Welche Studienfächer sind zulassungsbeschränkt?
Dem Studienangebot können Sie entnehmen, welche Studienfächer zulassungsbeschränkt sind.
Kann ich mich an der Universität Leipzig für mehrere Studiengänge bewerben?
Sie können sich nur für einen zulassungsfreien Studiengang, jedoch gleichzeitig für einen oder mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben. Dabei ist es jedoch unzulässig,
Bewerbungen für unterschiedliche Fachsemester des gleichen zulassungsbeschränkten Studienganges und Abschlusses einzureichen.
Ich habe bereits ein Studium abgeschlossen und möchte einen weiteren Studiengang studieren (Zweitstudium).
Für ein Zweitstudium kann man sich nur bewerben, wenn bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen wurde. Das gilt nicht für Masterstudiengänge, die auf einen Bachelorstudiengang aufbauen.
Das Zweitstudium beantragen Sie in der Bewerbung, indem Sie in dem Abschnitt "Anerkennung von Sonderanträgen" die Frage "Haben Sie bereits ein Studium abgeschlossen (Zweitstudium)?" mit "Ja" beantworten und in
dem Abschnitt "Upload der Unterlagen" das Zeugnis Ihres ersten akademischen Abschlusses und die Studienwunschbegründung in einem Dokument im pdf-Format hochladen. Aus der Note des Abschlusszeugnisses und der
Studienwunschbegründung wird eine Messzahl ermittelt. Mit dieser Messzahl geht Ihre Bewerbung in das Zulassungsverfahren ein. Es gelten die allgemeinen
Bewerbungsfristen..
Alle wichtigen Informationen zur Aufnahme eines Zweitstudiums finden Sie auf den Internetseiten der
Universität Leipzig.
Ich möchte gerne zwei Studiengänge gleichzeitig studieren (Doppelstudium).
Was bedeutet Wartezeit?
Unter Wartezeit wird die Anzahl der Halbjahre verstanden, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind. Halbjahre, in denen Sie an einer Hochschule in Deutschland
eingeschrieben waren, zählen allerdings nicht als Wartezeit. Es können maximal 7 Wartesemester angerechnet werden.
Wie kann ich Studienleistungen anerkennen lassen?
Die Anerkennung von Studienleistungen ist beim zuständigen Prüfungsausschuss der Institute/Fakultäten der Universität Leipzig unter Vorlage der Leistungsnachweise schriftlich zu beantragen -
parallel zur Bewerbung. Der Anrechnungsbescheid gilt nur für die Universität Leipzig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Universität Leipzig.
Kann ich einen Härtefallantrag stellen?
Ein Antrag auf Anerkennung als Härtefall kann eingereicht werden, wenn es den Bewerber:innen aufgrund besonderer gesundheitlicher, sozialer oder familiärer Umstände nicht zuzumuten ist, noch
längere Zeit auf einen Studienplatz zu warten. Bewerber:innen, deren Härtefallantrag anerkannt wurde, haben die Chance, sofern Sie nicht in den Quoten Leistung oder Wartezeit eine Zulassung
bekommen konnten, in der Quote für Härtefälle eine Zulassung zu erhalten.
Eine Anerkennung als Härtefall beantragen Sie in der Bewerbung, indem Sie in dem Abschnitt "Anerkennung von Sonderanträgen" die Frage "Stellen Sie einen Antrag auf Härtefallregelung?“ mit "Ja"
beantworten und in dem Abschnitt "Upload der Unterlagen" alle Nachweise in einem Dokument im pdf-Format hochladen.
Alle wichtigen Informationen zu einem Härtefallantrag finden Sie auf den Internetseiten der
Universität Leipzig.
Was bedeutet zulassungsfrei und zulassungsbeschränkt?
Zulassungsfrei bedeutet, dass genügend Studienplätze vorhanden sind und daher alle Bewerber:innen aufgenommen werden, die die Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllen.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge unterliegen einer beschränkten Anzahl an Studienplätzen. Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens erhalten Sie entweder eine Zulassung oder Ablehnung zum Studium.
Für zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengänge ist eine Bewerbung bzw. Einschreibung über das AlmaWeb-Portal erforderlich.
Worauf ist beim Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) zu achten?
Die Universität Leipzig nimmt mit folgenden Studiengängen am Dialogorientierten Serviceverfahren teil:
- alle örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge mit dem Abschluss: Bachelor of Arts (1. Fachsemester)
- alle örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge mit dem Abschluss: Bachelor of Science (1. Fachsemester)
- Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Staatsexamen (1. Fachsemester)
Für die Bewerbung ist unbedingt eine Registrierung über das
Bewerbungsportal von hochschulstart.de erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung
erhalten Sie eine Bewerber-ID und eine sogenannte BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer). Im Anschluss können Sie sich über das Bewerbungsportal der Hochschule bewerben. Ausführliche
Informationen zum Bewerbungsablauf erhalten Sie auf der
Website von
Hochschulstart.
Wichtige Informationen finden Sie ebenfalls auf den Internetseiten der Universität Leipzig.
Was wird als Dienst anerkannt?
Wenn mehrere Bewerber:innen in Grenz-Note und Grenz-Wartezeit übereinstimmen, wird als drittes Kriterium der Dienst (ja oder nein) herangezogen.
Folgende Dienste können im Zulassungsverfahren berücksichtigt werden:
- ein Wehrdienst, freiwilliger Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von drei Jahren
- ein Zivildienst sowie andere Dienste im Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG)
- ein freiwilliges soziales Jahr, freiwilliges ökologisches Jahr, Internationaler Jugendfreiwilligendienst, europäischer Freiwilligendienst oder das Förderprogramm "Weltwärts" , von mindestens
sechsmonatiger Dauer und Bundesfreiwilligendienst
- mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer
- Kombination von zunächst Wehrdienst und danach Zivildienst.
- Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen
bis zur Dauer von drei Jahren.
Die Anerkennung eines geleisteten Dienstes beantragen Sie in der Bewerbung, indem Sie in dem Abschnitt "Anerkennung von Sonderanträgen" die Frage "Haben Sie einen Dienst geleistet?" mit "Ja"
beantworten und in dem Abschnitt "Upload der Unterlagen" alle Nachweise in einem Dokument im pdf-Format hochladen Dieser Nachweis wird nach Abschluss des Dienstes, frühestens jedoch 6 Monate
nach Dienstbeginn, ausgestellt. Eine vor Dienstantritt ausgestellte schriftliche Vereinbarung ist nicht ausreichend.
Alle wichtigen Informationen zur Anerkennung eines geleisteten Dienstes finden Sie auf den Internetseiten
der Universität Leipzig.
Was ist ein Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) Pädagogik?
Wenn Sie sich für ein Lehramtsstudium bewerben, kann eine besondere Anerkennung des Freiwilligen Sozialen Jahres "Pädagogik" (FSJ Pädagogik), eines gleichgestellten Dienstes oder Praktikums
erfolgen, indem es zu einer Aufwertung der Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel die Abiturnote) um einen Wert von 0,5 kommt. Alle weiteren Informationen finden Sie
auf den Internetseiten der Universität Leipzig.
Eine Anerkennung eines FSJ Pädagogik beantragen Sie in der Bewerbung, indem Sie in dem Abschnitt "Anerkennung von Sonderanträgen" die
Frage "Haben Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr „Pädagogik“ geleistet?" mit "Ja" beantworten und in dem
Abschnitt "Upload der Unterlagen" alle Nachweise in einem Dokument im pdf-Format hochladen.
Wenn Sie einen Dienst und ein FSJ-Pädagogik beantragen möchten, beantworten Sie bitte zusätzlich auch die Frage „Haben Sie einen Dienst geleistet?“ mit „Ja“. Im nächsten Bewerbungsabschnitt laden
Sie bitte jeweils die Unterlagen für die beiden gestellten Anträge hoch.
Wie bewerbe ich mich, wenn ich eine bevorzugte Zulassung beantragen möchte?
Wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine Zulassung für den beantragten Studiengang erhalten haben, diese aufgrund eines
Dienstes aber nicht annehmen konnten, können Sie die Zulassung
spätestens zum zweiten Bewerbungssemester nach Ihrem Dienstende geltend machen (bevorzugte Zulassung).
Die bevorzugte Zulassung beantragen Sie in der Bewerbung, indem Sie in dem Abschnitt „Anerkennung von Sonderanträgen“ die
Frage "Stellen Sie einen Antrag auf bevorzugte Zulassung?" mit "Ja"
beantworten und in dem Abschnitt "Upload der Unterlagen" die Dienstzeitbescheinigung und eine Kopie des Zulassungsbescheides in einem Dokument im pdf-Format hochladen.
Alle wichtigen Informationen zur Beantragung einer bevorzugten Zulassung finden Sie auf den Internetseiten
der Universität Leipzig.
Was muss ich beachten, wenn ich den Studiengang oder ein Fach wechseln möchte?
Falls der gewünschte Studiengang zulassungsbeschränkt ist, müssen Sie sich für einen Studienplatz während der entsprechenden Bewerbungsphase bewerben. Bei einem Studiengangwechsel
in ein Fach der freien Einschreibung reichen Sie nach der Online-Bewerbung die erforderlichen Unterlagen postalisch ein.
Weitere Informationen zum Studiengangwechsel finden sie auf den Internetseiten
der Universität Leipzig.
An welche Adresse sende ich die Unterlagen?
Alle Unterlagen, die an das Studierendensekretariat geschickt werden müssen, senden Sie bitte an folgende Adresse:
An die Universität Leipzig
Studierendensekretariat
- Bewerbung -
04081 Leipzig
Die Angabe einer Straße und Hausnummer ist nicht erforderlich, da es sich um ein Postfach handelt.
Alternativ können Sie die Unterlagen auch gern in den Fristenbriefkasten einwerfen, der vor dem Eingangsbereich der Goethestraße 6 steht.
Zulassung und Immatrikulation
Wie hoch ist der N.C. in meinem Fach?
Ein N.C. (Numerus Clausus) ergibt sich in jedem Semester aufgrund der aktuellen Voraussetzungen der einzelnen Bewerber:innen neu und kann sich verändern. Aus diesem Grund ist er nur
als Richtwert zu verstehen. Eine Zulassungsgrenze (Zulassungsrang) drückt aus, welche Note (in der Regel die Abiturdurchschnittsnote) oder wie viele Wartesemester
(Zeiten ohne Einschreibung seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung) der/die letzte zugelassene Bewerber:in aufweist.
Eine Übersicht über die Auswahlgrenzen in den zulassungsbeschränkten Studiengängen an der Universität Leipzig finden Sie auf den Internetseiten der Universität Leipzig.
Bis wann muss der Semesterbeitrag bezahlt werden?
Wo kann ich Zeugniskopien beglaubigen lassen?
Amtliche Beglaubigungen kann jede öffentliche Stelle durchführen, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind zum Beispiel Behörden, Notare sowie Pfarrämter, nicht aber Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Vereine.
Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:
- einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk)
- die Unterschrift des Beglaubigenden
- den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel ist nicht ausreichend.
Eine Beglaubigung durch die Krankenkasse (ohne Dienstsiegel) reicht nicht aus.
Gibt es an der Universität Leipzig ein Losverfahren?
Wann erhalte ich einen Bescheid von der Universität Leipzig?
Bescheide werden nur für zulassungsbeschränkte Studiengänge erstellt und im AlmaWeb-Portal hochgeladen. Eine postalische Zusendung erfolgt nicht. Sollten Sie einen Zulassungsbescheid erhalten, haben Sie innerhalb der
Annahmefrist Zeit die Annahmeerklärung und alle notwendigen Unterlagen
bei uns einzureichen. Die Annahmeerklärung wird zusammen mit dem Zulassungsbescheid hochgeladen.
Für alle Studiengänge, die am dialogorientieren Serviceverfahren teilnehmen, werden die Zulassungsbescheide erst im AlmaWeb-Portal hochgeladen, wenn auf hochschulstart.de eine Zulassung vorliegt. Die Ablehnungsbescheide
werden direkt auf hochschulstart.de hochgeladen.
Bitte beachten Sie, dass die Bescheide für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge schon ab Juli hochgeladen werden können.
Ich habe mich bereits bei Ihnen eingeschrieben und möchte nun aber den Platz an einer anderen Hochschule annehmen. Was muss ich tun?
Für neu immatrikulierte Studierende besteht maximal bis Vorlesungsbeginn die Möglichkeit auf den Studienplatz zu verzichten. Weitere Informationen zum Verzicht
finden Sie auf den Internetseiten der Universität Leipzig.
Bei weiteren Fragen informieren Sie sich bitte auf den Seiten zur Bewerbung und Immatrikulation des Studierendensekretariats.