Lehrende: Prof. Dr. Hans-Georg Ebert
Veranstaltungsart: Seminar
Orga-Einheit: 03-Arabistik
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Fach:
Anrechenbar für:
Semesterwochenstunden: 2
Unterrichtssprache: Deutsch
Offizielle Kursbeschreibung: Die islamische Rechtsquellenlehre bildet die Grundlage für das Verständnis des Islamischen Rechts. Aufbauend auf den im Bachelorstudiengang erworbenen Kenntnissen zur sharî’a soll die Lehrveranstaltung das System der Quellen und Methoden des Rechts untersuchen. Zunächst steht die historische Formierung der Rechtsquellenlehre im Mittelpunkt. Unter Bezugnahme auf ash-Shâfi’î (gest. 820) werden diesbezügliche Auffassungen muslimischer Gelehrter beleuchtet. Das Seminar beschäftigt sich mit den einzelnen Elementen der Rechtsquellenlehre und arbeitet die Besonderheiten der sunnitischen und schiitischen Lehre heraus. Neben den „klassischen“ Theorien zu den usûl al-fiqh sollen „moderne“ Lehrmeinungen behandelt werden. Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung setzt gute Arabisch-Kenntnisse voraus.