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Technische Probleme bei der Online-Bewerbung
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Sie können sich selbst ein neues Passwort anfordern, indem Sie im Webportal auf den Link "Passwort vergessen" klicken und den Hinweisen folgen. Sie erhalten dann in Kürze einen Bestätigungslink. Klicken Sie diesen an, um sich per E-Mail ein neues Passwort anzufordern.
Dieser Hinweis erscheint, wenn AlmaWeb Sie bereits als Person (Vorname, Nachname, Geburtsdatum) kennt. Wenn Sie schon einmal an der Universität Leipzig studiert haben, melden Sie sich in diesem Fall mit Ihrem Uni-Login an. Ansonsten verwenden Sie Ihr vorhandenes Bewerberkonto vom letzten Mal.
Bitte wenden Sie sich unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens und Ihrer bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse an den Servicedesk des Universitätsrechenzentrums.
Online-Bewerbung
Die Bewerbung für einen Studiengang erfolgt online über das AlmaWeb-Portal der Universität Leipzig für Personen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (z.B. deutsches Abitur oder Abitur von einer deutschen Auslandsschule) oder deutschem Bachelorabschluss sowie folgende Personengruppen:
- Absolvent:innen des Studienkollegs Sachsen mit einer Vorzulassung der Universität Leipzig
- Bereits an der Universität Leipzig eingeschriebene Studiengangswechsler:innen mit ausländischem Bildungshintergrund
- Bewerber:innen für eine Promotion
- Bewerber:innen von Sonderstudiengängen
Personen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung
(z.B. International Baccalaureate Diploma, A Levels, High School
Diploma) oder mit einem ausländischen Bachelorabschluss bewerben
sich über
uni-assist e.V.
Personen mit einer EU-/EWR-Staatsbürgerschaft oder einer deutschen
Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich für das 1. Fachsemester
der Studiengänge Medizin, Pharmazie, Veterinärmedizin und
Zahnmedizin über
hochschulstart.
Die Bewerbung für einen Studiengang erfolgt online über das
AlmaWeb-Portal der Universität Leipzig.
Neubewerber:innen registrieren sich bitte zunächst, indem sie sich
ein Benutzerkonto anlegen. Die Daten zum Einloggen auf
AlmaWeb
(Benutzername und Passwort) werden Ihnen automatisch innerhalb
weniger Minuten an die von Ihnen bei der Registrierung angegebene
E-Mail-Adresse (=Benutzername) geschickt.
Studierende der Universität Leipzig loggen sich mit ihren
bisherigen Zugangsdaten über
AlmaWeb
ein.
Über das Studienangebot der Universität Leipzig können Sie sich auf den Internetseiten der Universität Leipzig informieren.
Die Bewerbung an der Uni Leipzig erfolgt ausschließlich online. Die aktuellen Bewerbungsfristen finden Sie auf den Internetseiten der Universität Leipzig.
Ihren Ansprechpartner finden Sie auf den Internetseiten der Universität Leipzig.
Studienanfänger:innen müssen sich immer auf das 1.Fachsemester
bewerben. Bitte beachten Sie, dass zum Sommersemester nur in
ausgewählten Studiengängen das 1.Fachsemester angeboten wird.
Beabsichtigen Sie, sich für ein höheres Fachsemester eines
Studiengangs zu bewerben, so ist in den meisten Fällen eine
Anrechnung von Studienzeiten und -leistungen (Anrechnungsbescheid)
erforderlich. Alle Informationen finden Sie auf den
Internetseiten der Universität Leipzig.
Alle Informationen über einzureichende Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Universität Leipzig.
Bitte wählen Sie im Studienverlauf unter „Universität“ den Eintrag „Sonstige deutsche Hochschule“ aus.
Nach erfolgreicher Dateneingabe und abgeschickter Online-Bewerbung können Sie sich zu jeder Zeit über den Stand Ihrer Bewerbung im AlmaWeb-Portal unter „Meine Bewerbungen“ informieren.
| Offen | Abgeschickt | Empfangen |
|---|---|---|
|
Die Bewerbung wurde angelegt und kann noch durch
Bewerber:innen bearbeitet werden. Achtung: Ihre Bewerbung nimmt mit diesem Status nicht am Zulassungsverfahren teil. |
Die Bewerbung wurde durch Bewerber:innen vollständig ausgefüllt und online abgeschickt. | Die Bewerbung wurde von der Universität online empfangen. |
Wenn Sie eine bereits abgeschickte Online-Bewerbung korrigieren oder löschen möchten, dann schreiben Sie eine E-Mail an das Studierendensekretariat: bewerbung-studsek@uni-leipzig.de. Nennen Sie dabei unbedingt die zugehörige Bewerbungsnummer. Ihre Bewerbung wird wiedereröffnet, d.h. Sie können die Angaben korrigieren oder diese Bewerbung löschen. Bitte schicken Sie die Bewerbung nach der Korrektur erneut ab.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online und kann deshalb auch
problemlos vom Ausland aus erfolgen.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen erhalten Sie den
Zulassungsbescheid online und müssen innerhalb einer genannten
Frist erklären, ob Sie den Platz annehmen. Sollten Sie die
Einschreibungsformulare nicht persönlich unterschreiben können,
ist es sinnvoll, einer Person eine Vollmacht auszustellen. Diese
Person kann dann in Ihrem Namen den Studienplatz annehmen. Den
Antrag auf Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge können
Sie ebenfalls aus dem Ausland zuschicken. Sie müssen nicht
persönlich erscheinen. Am besten bereiten Sie bereits vor der
Abreise die Nachweise vor, die Sie zur Immatrikulation vorlegen
müssen. Alle Informationen über einzureichende Unterlagen finden
Sie auf den
Internetseiten der Universität Leipzig.
Bei Ihrer Bewerbung auf die Studiengänge Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie beachten Sie bitte die abweichende Bewerbungsfrist für Alt-Abiturient:innen (Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben) zum Wintersemester. Ansonsten gelten die gleichen Bewerbungfristen für Alt-Abiturient:innen und Abiturient:innen des aktuellen Jahres. Die aktuellen Bewerbungsfristen finden Sie auf den Internetseiten der Universität Leipzig.
Dem Studienangebot können Sie entnehmen, welche Studienfächer zulassungsbeschränkt sind.
Sie können sich nur für einen zulassungsfreien Studiengang, jedoch gleichzeitig für einen oder mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben. Dabei ist es jedoch unzulässig, Bewerbungen für unterschiedliche Fachsemester des gleichen zulassungsbeschränkten Studienganges und Abschlusses einzureichen.
Für ein Zweitstudium kann man sich nur bewerben, wenn bereits ein
Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen wurde. Das
gilt nicht für Masterstudiengänge, die auf einen
Bachelorstudiengang aufbauen.
Das Zweitstudium beantragen Sie in der Bewerbung, indem Sie in dem
Abschnitt "Anerkennung von Sonderanträgen" die Frage "Haben Sie
bereits ein Studium abgeschlossen (Zweitstudium)?" mit "Ja"
beantworten und in dem Abschnitt "Upload der Unterlagen" das
Zeugnis Ihres ersten akademischen Abschlusses und die
Studienwunschbegründung in einem Dokument im pdf-Format hochladen.
Aus der Note des Abschlusszeugnisses und der
Studienwunschbegründung wird eine Messzahl ermittelt. Mit dieser
Messzahl geht Ihre Bewerbung in das Zulassungsverfahren ein. Es
gelten die allgemeinen
Bewerbungsfristen..
Alle wichtigen Informationen zur Aufnahme eines Zweitstudiums finden Sie auf den Internetseiten der Universität Leipzig.
Alle wichtigen Informationen zur Aufnahme eines Doppelstudiums finden Sie auf den Internetseiten der Universität Leipzig.
Unter Wartezeit wird die Anzahl der Halbjahre verstanden, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind. Halbjahre, in denen Sie an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben waren, zählen allerdings nicht als Wartezeit. Es können maximal 7 Wartesemester angerechnet werden.
Die Anerkennung von Studienleistungen ist beim zuständigen
Prüfungsausschuss der Institute/Fakultäten der Universität Leipzig
unter Vorlage der Leistungsnachweise schriftlich zu beantragen -
parallel zur Bewerbung. Der Anrechnungsbescheid gilt nur für die
Universität Leipzig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den
Internetseiten der Universität Leipzig.
Ein Antrag auf Anerkennung als Härtefall kann eingereicht werden,
wenn es den Bewerber:innen aufgrund besonderer gesundheitlicher,
sozialer oder familiärer Umstände nicht zuzumuten ist, noch
längere Zeit auf einen Studienplatz zu warten. Bewerber:innen,
deren Härtefallantrag anerkannt wurde, haben die Chance, sofern
Sie nicht in den Quoten Leistung oder Wartezeit eine Zulassung
bekommen konnten, in der Quote für Härtefälle eine Zulassung zu
erhalten.
Eine Anerkennung als Härtefall beantragen Sie in der Bewerbung,
indem Sie in dem Abschnitt "Anerkennung von Sonderanträgen" die
Frage "Stellen Sie einen Antrag auf Härtefallregelung?“ mit "Ja"
beantworten und in dem Abschnitt "Upload der Unterlagen" alle
Nachweise in einem Dokument im pdf-Format hochladen.
Alle wichtigen Informationen zu einem Härtefallantrag finden Sie auf den Internetseiten der Universität Leipzig.
Zulassungsfrei bedeutet, dass genügend Studienplätze vorhanden
sind und daher alle Bewerber:innen aufgenommen werden, die die
Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllen.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge unterliegen einer beschränkten
Anzahl an Studienplätzen. Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens
erhalten Sie entweder eine Zulassung oder Ablehnung zum Studium.
Für zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengänge ist
eine Bewerbung bzw. Einschreibung über das
AlmaWeb-Portal erforderlich.
Die Universität Leipzig nimmt mit folgenden Studiengängen am Dialogorientierten Serviceverfahren teil:
- alle örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge mit dem Abschluss: Bachelor of Arts (1. Fachsemester)
- alle örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge mit dem Abschluss: Bachelor of Science (1. Fachsemester)
- Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Staatsexamen (1. Fachsemester)
Für die Bewerbung ist unbedingt eine Registrierung über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Bewerber-ID und eine sogenannte BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer). Im Anschluss können Sie sich über das Bewerbungsportal der Hochschule bewerben. Ausführliche Informationen zum Bewerbungsablauf erhalten Sie auf der Website von Hochschulstart.
Wichtige Informationen finden Sie ebenfalls auf den Internetseiten der Universität Leipzig.
Wenn mehrere Bewerber:innen in Grenz-Note und Grenz-Wartezeit übereinstimmen, wird als drittes Kriterium der Dienst (ja oder nein) herangezogen. Folgende Dienste können im Zulassungsverfahren berücksichtigt werden:
- ein Wehrdienst, freiwilliger Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von drei Jahren
- ein Zivildienst sowie andere Dienste im Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG)
- ein freiwilliges soziales Jahr, freiwilliges ökologisches Jahr, Internationaler Jugendfreiwilligendienst, europäischer Freiwilligendienst oder das Förderprogramm "Weltwärts" , von mindestens sechsmonatiger Dauer und Bundesfreiwilligendienst
- mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer
- Kombination von zunächst Wehrdienst und danach Zivildienst.
- Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren.
Die Anerkennung eines geleisteten Dienstes beantragen Sie in der
Bewerbung, indem Sie in dem Abschnitt "Anerkennung von
Sonderanträgen" die Frage "Haben Sie einen Dienst geleistet?" mit
"Ja" beantworten und in dem Abschnitt "Upload der Unterlagen" alle
Nachweise in einem Dokument im pdf-Format hochladen Dieser
Nachweis wird nach Abschluss des Dienstes, frühestens jedoch 6
Monate nach Dienstbeginn, ausgestellt. Eine vor Dienstantritt
ausgestellte schriftliche Vereinbarung ist nicht ausreichend.
Alle wichtigen Informationen zur Anerkennung eines geleisteten Dienstes finden Sie auf den Internetseiten der Universität Leipzig.
Wenn Sie sich für ein Lehramtsstudium bewerben, kann eine
besondere Anerkennung des Freiwilligen Sozialen Jahres "Pädagogik"
(FSJ Pädagogik), eines gleichgestellten Dienstes oder Praktikums
erfolgen, indem es zu einer Aufwertung der Durchschnittsnote Ihrer
Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel die Abiturnote) um
einen Wert von 0,5 kommt. Alle weiteren Informationen finden Sie
auf den
Internetseiten der Universität Leipzig.
Eine Anerkennung eines FSJ Pädagogik beantragen Sie in der
Bewerbung, indem Sie in dem Abschnitt "Anerkennung von
Sonderanträgen" die Frage "Haben Sie ein Freiwilliges Soziales
Jahr „Pädagogik“ geleistet?" mit "Ja" beantworten und in dem
Abschnitt "Upload der Unterlagen" alle Nachweise in einem Dokument
im pdf-Format hochladen.
Wenn Sie einen Dienst und ein FSJ-Pädagogik beantragen möchten, beantworten Sie bitte zusätzlich auch die Frage „Haben Sie einen Dienst geleistet?“ mit „Ja“. Im nächsten Bewerbungsabschnitt laden Sie bitte jeweils die Unterlagen für die beiden gestellten Anträge hoch.
Wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine Zulassung für den
beantragten Studiengang erhalten haben, diese aufgrund eines
Dienstes aber nicht annehmen konnten, können Sie die Zulassung
spätestens zum zweiten Bewerbungssemester nach Ihrem Dienstende
geltend machen (bevorzugte Zulassung).
Die bevorzugte Zulassung beantragen Sie in der Bewerbung, indem
Sie in dem Abschnitt „Anerkennung von Sonderanträgen“ die Frage
"Stellen Sie einen Antrag auf bevorzugte Zulassung?" mit "Ja"
beantworten und in dem Abschnitt "Upload der Unterlagen" die
Dienstzeitbescheinigung und eine Kopie des Zulassungsbescheides
(bei einen am DoSV teilnehmenden Studiengang den
Rückstellungsbescheid) in einem Dokument im pdf-Format hochladen.
Alle wichtigen Informationen zur Beantragung einer bevorzugten Zulassung finden Sie auf den Internetseiten der Universität Leipzig.
Falls der gewünschte Studiengang zulassungsbeschränkt ist, müssen
Sie sich für einen Studienplatz während der entsprechenden
Bewerbungsphase bewerben. Bei einem Studiengangwechsel in ein Fach
der freien Einschreibung reichen Sie nach der Online-Bewerbung die
erforderlichen Unterlagen postalisch ein.
Weitere Informationen zum Studiengangwechsel finden sie auf den Internetseiten der Universität Leipzig.
Alle Unterlagen, die an das Studierendensekretariat geschickt
werden müssen, senden Sie bitte an folgende Adresse:
An die Universität Leipzig
Studierendensekretariat
- Bewerbung -
04081 Leipzig
Die Angabe einer Straße und Hausnummer ist nicht erforderlich, da
es sich um ein Postfach handelt.
Alternativ können Sie die Unterlagen auch gern in den
Fristenbriefkasten einwerfen, der vor dem Eingangsbereich der
Goethestraße 6 steht.
Zulassung und Immatrikulation
Alle wichtigen Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie auf den Internetseiten der Universität Leipzig.
Amtliche Beglaubigungen kann jede öffentliche Stelle durchführen,
die ein Dienstsiegel führt. Dies sind zum Beispiel Behörden,
Notare sowie Pfarrämter, nicht aber Rechtsanwälte,
Wirtschaftsprüfer und Vereine.
Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:
- einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk)
- die Unterschrift des Beglaubigenden
- den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel ist nicht ausreichend.
Eine Beglaubigung durch die Krankenkasse (ohne Dienstsiegel) reicht nicht aus.
Bescheide werden nur für zulassungsbeschränkte Studiengänge
erstellt und im AlmaWeb-Portal hochgeladen. Eine postalische
Zusendung erfolgt nicht. Sollten Sie einen Zulassungsbescheid
erhalten, haben Sie innerhalb der Annahmefrist Zeit die
Annahmeerklärung und alle notwendigen Unterlagen bei uns
einzureichen. Die Annahmeerklärung wird zusammen mit dem
Zulassungsbescheid hochgeladen.
Für alle Studiengänge, die am dialogorientieren Serviceverfahren
teilnehmen, werden die Zulassungsbescheide erst im AlmaWeb-Portal
hochgeladen, wenn auf hochschulstart.de eine Zulassung vorliegt.
Die Ablehnungsbescheide werden direkt auf hochschulstart.de
hochgeladen.
Bitte beachten Sie, dass die Bescheide für zulassungsbeschränkte
Masterstudiengänge schon ab Juli hochgeladen werden können.
Für neu immatrikulierte Studierende besteht maximal bis Vorlesungsbeginn die Möglichkeit auf den Studienplatz zu verzichten. Weitere Informationen zum Verzicht finden Sie auf den Internetseiten der Universität Leipzig.
Bei weiteren Fragen informieren Sie sich bitte auf den Seiten zur Bewerbung und Immatrikulation des Studierendensekretariats.