Lehrende: Dr. Katrin Gurt
Veranstaltungsart: Übung
Orga-Einheit: 03-Geschichte
Anzeige im Stundenplan:
Fach:
Anrechenbar für:
Semesterwochenstunden: 2
Unterrichtssprache: Deutsch
Offizielle Kursbeschreibung: Trotz umfangreicher Medienberichterstattungen, die den Eindruck des systematischen Vorgehens bei Zwangsadoptionen in der DDR erwecken, muss wissenschaftlich ernüchternd festgestellt werden, dass bis heute nur wenige Fälle nachgewiesen werden konnten. Über eines dieser belegbaren Verfahren urteilte am 19.10.2023 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Gericht stellte den Anspruch auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung von Kindern und Jugendlichen, die in der ehemaligen DDR rechtsstaatswidrig adoptiert wurden, fest. Geklagt hatte ein ehemaliges zwangsadoptiertes Kind, dessen Vater nach dem Tod der Mutter einen Ausreiseantrag mit allen Folgen stellte. Allein die vorherigen Urteile dieses Falles sind ein Beispiel für die Gratwanderung bei der Entschädigung der Opfer und für die unterschiedliche Betrachtung von “gerecht” und “Gerechtigkeit”. Mit diesem Fall wird sich das Seminar vertiefend beschäftigen. Die weiteren Seminare dieser Veranstaltung werden das Thema von der historischen Seite betrachten und die politisch motivierte Kindesentziehung aus unterschiedlichen Perspektiven hinterfragen.
Literatur: wird im Seminar bekanntgegeben