Lehrende: Prof. Dr. Burkhard Boemke; Prof. Dr. Justus Meyer
Veranstaltungsart: Vorlesung
Orga-Einheit: 02-Rechtswissenschaft
Anzeige im Stundenplan: 02-JUR-BR1.VL01
Fach:
Anrechenbar für:
Semesterwochenstunden: 6
Unterrichtssprache: Deutsch
Offizielle Kursbeschreibung: Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Unverzichtbar dagegen sind die mit der Hochschulreife üblicherweise erworbene Allgemeinbildung sowie die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Inhalt: Einführung in das Bürgerliche Recht, Überblick über das BGB, Allgemeine Lehren des BGB sowie im Schwerpunkt der Allgemeine Teil des BGB (insbesondere Personenrecht und Rechtsgeschäftslehre)
Organisatorisches: Die Lehrveranstaltung enthält neben der Vorlesung in regelmäßigen Abständen Übungsanteile zum Erlernen und Einüben der juristischen Falllösungstechnik. Außerdem finden in Kleingruppen vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaften statt. Dort wird insbesondere die Technik der Lösung juristischer Fälle eingeübt. Die Teilnahme an einer solchen Arbeitsgemeinschaft wird dringend empfohlen.
Literatur: Boemke/Ulrici, Lehrbuch BGB Allgemeiner Teil, 2. Aufl. 2013. – Weitere Informationen werden zu Beginn der Veranstaltung gegeben.