02-JUR-ÖR4.VL03 Staatsrecht III

Veranstaltungsdetails

Lehrende: Prof. Dr. Stephanie Schiedermair

Veranstaltungsart: Vorlesung

Orga-Einheit: 02-Rechtswissenschaft

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Fach:

Anrechenbar für:

Semesterwochenstunden: 2

Unterrichtssprache: Deutsch

Offizielle Kursbeschreibung:
Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen darf die Bundeswehr im Rahmen eines Auslandseinsatzes tätig werden? - Die rechtliche Perspektive der immer wiederkehrenden und hochinteressanten politischen Diskussion um die Auslandseinsätze der Bundeswehr ist neben anderen Themen im „Staatsrecht III“ verortet.
Die verfassungsrechtlich gewollte Einbindung Deutschlands in die internationale Rechtsordnung führt zu einer Vielzahl von „Gemengelagen“ internationaler und nationaler Rechtsnormen, die im konkreten Fall zu beachten sind und aktuell auch schlagwortartig als „Mehrebenensystem“ bezeichnet wird. Dabei stellen sich die Fragen, wie sich europa- und völkerrechtliche Bindungen im deutschen Rechtssystem im Einzelnen auswirken und wie ihnen Rechnung getragen werden kann und muss. Diese Fragen sind nicht allein Gegenstand akademischer Auseinandersetzung, sondern gerade auch praktisch und aktuell bedeutsam. Dies hat sich zuletzt etwa hinsichtlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hinsichtlich der Völkerrechtswidrigkeit der deutschen Sicherungsverwahrung gezeigt. Ein anderes jüngeres Beispiel für die Praxisrelevanz des Staatsrechts III findet sich in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum europäischen Haftbefehl. Kaum ein innerstaatliches Rechtsgebiet besteht heute ohne einen internationalrechtlichen Bezug. Deshalb muss der Rechtsanwender nicht nur die europa- und völkerrechtlichen Vorgaben kennen, sie auslegen und anwenden können, sondern er muss diese auch in die deutsche Rechtsordnung einpassen und Kollisionen mit deutschen Rechtsvorschriften auflösen. Das Staatsrecht III bildet somit das Scharnier zwischen dem internationalen Recht und der deutschen Verfassungsordnung. Deshalb gehört das Staatsrecht III auch seit jeher zum Pflichtfachstoff der Ersten Juristischen Prüfung und ist nicht weniger relevant für alle Masterstudierenden im Internationalen Recht. Gegenstand der Vorlesung sind daher die Bezüge und das Verhältnis des nationalen Verfassungsrechts zum Völkerrecht und zum Europarecht. Diese werden anhand ausgewählter höchstrichterlicher Judikate exemplifiziert und einer kritischen Würdigung unterzogen.
Zu den Themen der Vorlesung gehören außerdem die Grundlagen offener Verfassungsstaatlichkeit, die auswärtige Gewalt unter dem Grundgesetz nebst der Kompetenzverteilungen in diesem Bereich, völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen der Auslandseinsätze der Bundeswehr, Wirkungen des Völkerrechts in der deutschen Rechtsordnung, die Geltung und Anwendbarkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention in der deutschen Rechtsordnung, das Verhältnis des Europarecht zum deutschen Grundgesetz und der sog. Anwendungsvorrang des Unionsrechts, außerdem unionsrechtliche Vollzugsvorgaben sowie die verfassungsrechtliche Integrationsschranke in der Rechtsprechung des BVerfG.

Literatur:
Lehrbücher:
Sauer, Staatsrecht III, 3. Auflage, 2015; Schweitzer/Dederer, Staatsrecht III, 11. Aufl. 2016; Rudolf Geiger, Grundgesetz und Völkerrecht, 6. Auflage, 2013; Calliess, Staatsrecht III, 2014; Kunig, Völkerrecht und staatliches Handeln, in: Vitzthum/Proelß, Völkerrecht, 7. Auflage 2016; Hermann, Examens-Repetitorium Europarecht. Staatsrecht III, 5. Auflage 2015; Haratsch, Staatsrecht III. Die Verfassungsrechtlichen Bezüge zum Völkerrecht, 2011; Andreas Paulus, Staatsrecht III, 2010; Hillgruber, Der Nationalstaat in der überstaatlichen Verflechtung, in: Isensee/Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts, Bd. II, (3. Aufl. 2004), 929 ff.; Höscheidt/Ridinger/Zitterbart, Grundzüge des Völkerrechts und seine Bezüge zum Europa- und Verfassungsrecht, JURA 2005, 83 ff., 224 ff.; Kunig, Völkerrecht und staatliches Recht, in: Vitzthum (Hrsg.), 5. Aufl. 2010, 73-146
Kommentare:
Maunz/Dürig, Grundgesetz, 76. Aufl. 2016; Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 14. Aufl. 2016; Epping/Hillgruber, Grundgesetz, 2. Aufl. 2013; Sachs, Grundgesetz, 7. Aufl. 2014; Dreier, Grundgesetz Kommentar, 2013

Termine
Datum Von Bis Raum Lehrende
1 Di, 2. Apr. 2019 19:00 20:30 Hörsaal 3 H1.028 Prof. Dr. Stephanie Schiedermair
2 Di, 9. Apr. 2019 19:00 20:30 Hörsaal 3 H1.028 Prof. Dr. Stephanie Schiedermair
3 Di, 16. Apr. 2019 19:00 20:30 Hörsaal 3 H1.028 Prof. Dr. Stephanie Schiedermair
4 Di, 23. Apr. 2019 19:00 20:30 Hörsaal 3 H1.028 Prof. Dr. Stephanie Schiedermair
5 Di, 30. Apr. 2019 19:00 20:30 Hörsaal 3 H1.028 Prof. Dr. Stephanie Schiedermair
6 Di, 7. Mai 2019 19:00 20:30 Hörsaal 3 H1.028 Prof. Dr. Stephanie Schiedermair
7 Di, 14. Mai 2019 19:00 20:30 Hörsaal 3 H1.028 Prof. Dr. Stephanie Schiedermair
8 Di, 21. Mai 2019 19:00 20:30 Hörsaal 3 H1.028 Prof. Dr. Stephanie Schiedermair
9 Di, 28. Mai 2019 19:00 20:30 Hörsaal 3 H1.028 Prof. Dr. Stephanie Schiedermair
10 Di, 4. Jun. 2019 19:00 20:30 Hörsaal 3 H1.028 Prof. Dr. Stephanie Schiedermair
11 Di, 11. Jun. 2019 19:00 20:30 Hörsaal 3 H1.028 Prof. Dr. Stephanie Schiedermair
12 Di, 18. Jun. 2019 19:00 20:30 Hörsaal 3 H1.028 Prof. Dr. Stephanie Schiedermair
13 Di, 25. Jun. 2019 19:00 20:30 Hörsaal 3 H1.028 Prof. Dr. Stephanie Schiedermair
14 Di, 2. Jul. 2019 19:00 20:30 Hörsaal 3 H1.028 Prof. Dr. Stephanie Schiedermair
15 Di, 9. Jul. 2019 19:00 20:30 Hörsaal 3 H1.028 Prof. Dr. Stephanie Schiedermair
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