Lehrende: Prof. Dr. Horst Junginger
Veranstaltungsart: Seminar
Orga-Einheit: 03-Religionswissenschaft
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Anrechenbar für:
Semesterwochenstunden: 2
Unterrichtssprache: Deutsch
Offizielle Kursbeschreibung: Sah das Alte Testament für Gotteslästerung noch die Todesstrafe vor, verengte sich der Blasphemiebegriff im Laufe der Geschichte auf ein Delikt, das weniger Gott als den Menschen anging und das deshalb nicht nach göttlichem Recht, sondern nach den Normen eines sich verweltlichenden Rechtsempfindens geahndet wurde. Wenn Gott jedoch die Macht oder der Wille abgesprochen wird, seine Lästerung mit den ihm zu Gebote stehenden Mittel selbst zu bestrafen, fällt es den Streng- und Rechtgläubigen zu, an seiner statt und gemäß der Schwere des Vergehens auf die Entehrung seines Namens zu reagieren. Je mehr die Religion in einer Gesellschaft an Bedeutung verliert, desto weiter verschiebt sich auch die Grenze dessen, was nicht mehr oder gerade noch als gotteslästerlich gilt. Zurecht sehen deshalb viele im Gotteslästerungsparagraph 166 StGB ein anachronistisches Relikt längst vergangener Zeiten. Das Seminar beschäftigt sich zum einen mit dem Wandel des Blasphemiebegriffs unter den jeweils obwaltenden Religionsverhältnissen. Zum anderen bietet die Gotteslästerung als „victimless crime“ auch eine gute Möglichkeit, sich theoretisch mit dem Objektproblem der Religionswissenschaft auseinanderzusetzen.
Literatur: Cabantous, Alain, Geschichte der Blasphemie, Weimar 1999 Isensee, Joseph, Religionsbeschimpfung. Der rechtliche Schutz des Heiligen, Berlin 2007 Levy, Leonard W., Blasphemy. Verbal offense against the sacred, from Moses to Salman Rushdie, New York 1993.