Lehrende: Prof. Dr. Kurt Faßbender
Veranstaltungsart: Vorlesung
Orga-Einheit: 02-Rechtswissenschaft
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Fach:
Anrechenbar für:
Semesterwochenstunden: 2
Unterrichtssprache: Deutsch
Offizielle Kursbeschreibung: Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 6. Fachsemester, insbesondere Studie-rende des Schwerpunktbereichs 2 und Examenskandidaten Vorkenntnisse: Staatsrecht I und II sowie Allgemeines Verwaltungsrecht I und II, Grundzüge des Baurechts Inhalt: Ziel der Vorlesung ist es, die in der Vorlesung Grundzüge des Baurechts erworbenen Kenntnisse unter Berücksichtigung der sonstigen Inhalte des Schwerpunktbereichs 2 zu vertiefen und zu erweitern. Dazu werden im ersten Teil zunächst die Grundlagen und Grundbegriffe des Raumordnungs- und Landesplanungsrechts, der Sicherung der Raumordnungsplanung und Fragen des Rechtsschutzes behandelt. Sodann werden im zweiten Teil ausgewählte Probleme des Baurechts und die damit zusammenhängenden Rechtsschutzfragen näher erläutert und besprochen. Der dritte Teil der Vorlesung gibt einen Überblick über das „Besondere Städtebaurecht“. Literatur: Koch/Hendler, Baurecht, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht, 6. Auflage 2015; Oldiges und Steiner, in: ders. (Hrsg.), Besonderes Verwaltungs-recht, 8. Auflage 2006, S. 363 ff. und 653 ff,: Stollmann/Beaucamp, Öffentliches Baurecht, 11. Aufl. 2017. Sonstige Hinweise: Mitzubringen sind: „Gesetze des Freistaates Sachsen“ und „Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland“ oder vergleichbare Gesetzessammlungen in einer möglichst aktuellen Auflage.