Course catalogue

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Informationen finden Sie auf der Internetseite des ZLS.


Hinweis zur Härtefallregelung im Bereich Schulpraktische Studien:

Sollten Gründe vorliegen, weshalb zwingend eine Praktikumsschule in der Nähe des Wohnortes/Studienstandortes notwendig ist, können Studierende einen sog. Härtefallantrag im Büro für Schulpraktische Studien am ZLS stellen. Unter Berücksichtigung folgender Kriterien können Sie einen Antrag stellen:
1. eigene/s betreuungspflichtige/s Kind/er unter der Berücksichtigung, dass Sie vorwiegend allein das Kind betreuen und es keine weitere Bezugsperson bzw. Betreuungsperson gibt
2. Pflegefall in der Familie
3. gesundheitliche Beeinträchtigungen (Behinderung oder chronische Erkrankung) deren Auswirkungen einen bestimmten Praktikumsort notwendig machen

Für die Antragstellung ist ein persönliches Erscheinen während der Sprechzeiten notwendig. Nähere Informationen dazu erfahren Sie auf unserer Webseite.







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